Welchen Ausweis benötigen Sie?
Bis zu 4 Wohneinheiten:
Objekte mit Baujahr bis 1977 - Bedarfsausweis*
Objekte ab Baujahr 1978 - Freie Wahl
Ausnahme (*):
Bei Gebäuden, die schon bei Fertigstellung die Anforderungen der
Wärmeschutzverordung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen
Stand gebracht worden sind, genügt ein Verbrauchsausweis.
Ab 5 Wohneiheiten:
Objekte gilt freie Wahl.
Für Neubauten:
Bei Neubauten gilt der Bedarfsausweis.
Bestpreis und Geld-zurück-Garantie
Unser Qualitätsversprechen
Neben einer 30-tägigen Geld-zurück-Garantie erhalten Sie von uns ein Bestpreisversprechen.
Sollten Sie irgendwo im Internet einen qualitativ gleichwertigen Energieausweis günstiger erhalten können, melden Sie uns dies bitte. Wir werden Ihnen dann den Differenzbetrag erstatten.
Diese Angaben benötigen Sie für Energieausweise:
Angaben für den Bedarfsausweis
Angaben für den Verbrauchsausweis